Aktuelle Corona-Situation
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Hier finden Sie aktuelle Regelungen der HfH zur Pandemie-Situation.

Stand: 03. Dezember. Die HfH weitet die Maskenpflicht aus und empfiehlt dringend Homeoffice. Hier geht es zum aktualisierten Schutzkonzept (PDF).
Stand: 14. September: Die HfH führt die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen ein, für die Lehre bleibt sie beim bestehenden Schutzkonzept. Der Bundesrat hat am 8. September 2021 die Ausweitung der Zertifikatspflicht entschieden und in Bezug auf die Hochschulen erläutert, dass Kantone/ Hochschulen eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb vorschreiben können. Weitere Informationen: Zur Medienmitteilung
Zertifikatspflicht für Veranstaltungen, keine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb und Arbeit.
Die HfH-Taskforce hat an mehreren Sitzungen die Einführung einer Zertifikatspflicht (geimpft, genesen, getestet) sorgfältig analysiert und zog in die Diskussionen wissenschaftliche Grundlagen, die Entscheidungen von Bund und Kantonen, die Reaktionen von swissuniversities und anderen Hochschulen sowie die Interessen verschiedener Anspruchsgruppen mit ein.
Gemäss Verordnung des Bundes wird eine Zertifikatspflicht für sämtliche Veranstaltungen wie Weiterbildung, Tagungen, Netzwerktreffen, etc. eingeführt. In der Ausbildung wird das geltende Schutzkonzept (PDF) weiterhin umgesetzt.
Das Herbstsemester 2021 soll in der geplanten Form umgesetzt werden. Dies, um die Dozierenden zu entlasten, die das Herbstsemester nun geplant haben und das Programm auch digital für Studierende anbieten müssten, die nicht an die Hochschule kommen können. Dies auch um den Schutz von vulnerablen Personen sicherzustellen. Deshalb verzichtet die Taskforce nach ausgiebigen Diskussionen auf die Einführung einer Zertifikatspflicht für Studierende. Ausserdem verzichtet die HfH auf die Einführung einer allgemeinen Zertifikatspflicht für Mitarbeitende. Dies in Absprache mit der Personalkommission.
Die HfH empfiehlt weiterhin dringend, sich impfen zu lassen. Die Impfung schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Umfeld und Sie tragen so dazu bei, dass wir alle bald unter möglichst normalen Bedingungen studieren und arbeiten können. Somit gelten folgende Rahmenbedingungen:
Maskenpflicht in Innenräumen
- In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben gilt eine Maskentragepflicht (siehe Verordnung über die besondere Lage, Art. 6).
- Maskentragepflicht auf allen Verkehrsflächen und Innenräumen der HfH bei Anwesenheit von mehr als einer Person.
- Mitarbeitende dürfen die Masken in den Büroräumlichkeiten abziehen, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern zu anderen Mitarbeitenden eingehalten werden kann.
- Auftretende Personen, namentlich Rednerinnen und Redner, können während ihrer Rede (z.B. im Unterricht, bei Veranstaltungen) auf die Masken verzichten, sofern der Abstand eingehalten werden kann. Personen in Bildungseinrichtungen können, sofern das Tragen einer Gesichtsmaske den Unterricht wesentlich erschwert, die Maske abnehmen.
- Bei Kundenkontakt und am Schalter (Bibliothek, HSAdmin, DLC, IT-Services, Facility Management) gilt eine generelle Maskenpflicht.
- Die Konsumation ist in den Verpflegungszonen weiterhin nur sitzend möglich.
- Bibliothek: Der Betrieb der HfH Bibliothek untersteht den Massnahmen der Gesamthochschule bis zu einem gegenteiligen Bericht von Swissuniversities.
Ausbildung
- Der Semesterstart im Herbst 2021 erfolgt wie geplant und das Herbstsemester wird gemäss aktuellen Rahmenbedingungen durchgeführt (50% Kapazität, maximal 300 Studierende und 100 Mitarbeitende).
- Die Lehre findet gemäss Planung in Präsenz und ortsunabhängig (digital) statt.
- Bei Gruppenarbeiten gilt Maskenpflicht.
- Die Erledigung von hochschulischen Arbeiten an der HfH ist möglich.
- Dezentrale Studiengruppen: Es gilt die Regelung der jeweiligen Hochschule vor Ort.
- Förderzentrum/ TLP: Der Betrieb ist gemäss Schutzkonzept möglich.
Weiterbildungen und Veranstaltungen
- Der Bundesrat hat am 8. September 2021 die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen entschieden: An Weiterbildungen und Veranstaltungen gilt ab sofort eine Zertifikatspflicht!
- Für Teilnehmende an der Veranstaltung gilt eine Zertifikatspflicht (geimpft, genesen, getestet). Die Überprüfung des Zertifikates erfolgt beim Eingang zur Veranstaltung.
- Für Mitarbeitende als Teilnehmende an einer Veranstaltung gilt ebenfalls Zertifikatspflicht (geimpft, genesen, getestet).
- Nebst dem Covid-Zertifikat («light») ist das Vorweisen eines Ausweises zwingend. Die Campuscard wird ebenfalls akzeptiert.
- Die Mitarbeitenden des Organisationskomitees (Arbeitnehmende und Referierende HfH intern sowie extern) sind von der Zertifikatspflicht ausgeschlossen und halten sich an das Schutzkonzept. Sie können davon befreit werden, wenn sie ein Zertifikat vorweisen.
- Auf den Verkehrsflächen der HfH ist die Maskenpflicht obligatorisch.
- Bei Veranstaltungen muss das Vorgehen weiterhin mit eventmanagement [at] hfh.ch abgesprochen werden. Für weitere Veranstaltungen (z.B. Apéros, Teamevents) muss frühzeitig mit der Taskforce Kontakt aufgenommen werden.
- Die Konsumation ist aufgrund der Zertifikatspflicht in den für die Veranstaltung reservierten Zonen sitzend und stehend möglich.
Mitarbeitende
- Es besteht weiterhin eine Homeoffice-Empfehlung. Die Vorgesetzten sind für die Organisation verantwortlich.
- Aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen an Hochschulen und damit möglichst viele Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden, bittet die Taskforce alle Mitarbeitenden, so oft wie möglich von zuhause aus zu arbeiten.
- Austausch- und Koordinationssitzungen finden weiterhin online statt, Kooperationssitzungen und Besprechungen für die Erarbeitung von Inhalten können vor Ort durchgeführt werden.
- Das interne Sportangebot wird weiterhin online durchgeführt.
- Bis Ende Herbstsemester 2021/22 können Reisepesen weiterhin ab dem Wohnort bzw. dem Ort des Homeoffice abgerechnet werden.
Für weiterführende Fragen steht die Taskforce jederzeit gerne zur Verfügung (taskforce [at] hfh.ch). Die Taskforce wird die Situation kontinuierlich beobachten und bei Bedarf jederzeit neu entscheiden. Wir plädieren in der Zwischenzeit deshalb weiterhin auf die Eigenverantwortung aller HfH-Angehörigen und die konsequente Einhaltung der Schutzmassnahmen, um ein sicheres Miteinander an der HfH zu ermöglichen.
Testmöglichkeiten in der Nähe der HfH
Nähe Hauptbahnhof Zürich
- Deintest.ch
- Geöffnet ab 08.00 Uhr, auf dem Busparkplatz Sihlquai
- Ohne Voranmeldung
Nähe Bahnhof Oerlikon
- Sternen Apotheke
- Online-Anmeldung
- Erhalt Testresultat nach ca. 15 Min.
Nähe HfH
- Apotheke Schaffhauserplatz
- Online-Anmeldung
- Erhalt Testresultat nach ca. 15 Min.
Nationale Impfwoche vom 08. - 14. November 2021
Vom 08. bis zum 14. November 2021 veranstalten der Bund und die Kantone eine nationale Impfwoche. Es erwarten Sie verschiedene Beratungs- und Impfangebote, Veranstaltungen sowie die kostenlose «Back on Tour» mit Schweizer Music-Acts.
Die Vorteile der Impfung auf einen Blick
- Sie minimiert das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus
- Sie verhindert schwere Verläufe von Covid-19 und Langzeitfolgen
- Sie senkt das Risiko, das Virus weiterzugeben
- Sie entlastet so das Gesundheitswesen
- Sie trägt dazu bei, dass mehr Freiheiten im Alltag möglich werden
Die Impfung kann in Impfzentren, Spitälern oder Apotheken, beim Hausarzt oder bei der Hausärztin und im Rahmen von mobilen Angeboten durchgeführt werden.
Stand: 9. September: Die Taskforce der HfH überprüft derzeit die Zertifikatspflicht aufgrund der Kommunikation des Bundesrates vom 8. September 2021. Eine Information wird es bis spätestens Dienstag, den 14. September geben.
Stand: 3. September: Der Bundesrat hat am 25. August 2021 entschieden, vorsorglich eine Ausweitung der Zertifikats-Pflicht bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben. Diese unterstützen grossmehrheitlich eine allfällige Ausweitung der Zertifikatspflicht, um eine Überlastung der Spitäler zu verhindern. Da aber in der letzten Woche die Anzahl an Spitaleinweisungen stabil blieb, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 1. September 2021 noch keinen Entscheid getroffen. Damit fehlt im Moment eine rechtliche Grundlage für eine Zertifikatspflicht in vielen Bereichen des Lebens, insbesondere in der Ausbildung an Hochschulen. Der Bundesrat kann die Massnahmen aber jederzeit beschliessen, sollte dies nötig werden. Zur Medienmitteilung.
Swissuniversities, die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, hat eine Stellungnahme zur Nutzung des Covid-19-Zertifikates in Hochschulen erfasst. Der Vorstand von swissuniversities regt an, dass auf Bundesebene eine rechtliche Grundlage geschaffen wird, die es den Hochschulen im Bedarfsfall erlaubt, gezielt und für präzise umschriebene Aktivitäten eine Zertifikatspflicht vorzusehen. Im Moment besteht nur die Möglichkeit, ausserhalb von regulären Lehrveranstaltungen ein Zertifikat an Hochschulen zu verlangen. Zur Stellungnahme.
Die Taskforce hat an ihrer Sitzung vom 2. September 2021 nochmals zur Zertifikats-Pflicht an der HfH diskutiert. Die HfH verzichtet im Moment auf die Einführung einer Zertifikats-Pflicht. Wir setzen weiterhin auf die bekannten Hygiene-, Abstands- und Maskenregeln, welche im Schutzkonzept festgehalten sind und einen guten Schutz bieten. Die HfH besteht zudem auf eine eingeschränkte Kapazität (max. 400 Personen im Haus), damit insbesondere die Abstandsregeln eingehalten werden können. Deshalb bitten wir die Mitarbeitenden, so oft wie möglich von zuhause aus zu arbeiten.
Die Taskforce bezieht in ihre Diskussionen wissenschaftliche Grundlagen, die Entscheidungen von Bund und Kantonen, die Reaktionen von swissuniversities und anderen Hochschulen mit ein. Uns ist es wichtig, eine möglichst sichere Umgebung an der HfH zu schaffen, damit der Präsenzunterricht wie geplant stattfinden kann. Ebenso haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber vulnerablen Personen, für die sich unsere Studierenden und Mitarbeitenden täglich in den Schulen und Einrichtungen einsetzen und die es zu schützen gilt. Deshalb möchten wir nochmals alle HfH-Angehörigen dazu motivieren, sich impfen zu lassen. Die Impfung schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Umfeld. Sie tragen so dazu bei, wieder zu einem Studienbetrieb mit möglichst viel Präsenz zurückkehren zu können.
Sobald der Bund eine Ausweitung der Zertifikats-Pflicht einführt, werden wir die Situation neu analysieren und entscheiden.
Stand: 30. August - Informationen für Präsenz an Hochschule
Die epidemiologische Entwicklung ist derzeitig schwierig einzuschätzen. Daher hat der Bundesrat am 25. August 2021 entschieden, vorsorglich eine Ausweitung der Zertifikats-Pflicht bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben. Zur Diskussion steht dabei auch eine Zertifikats-Pflicht an Hochschulen sowie am Arbeitsplatz. Momentan fehlen für diese beiden Bereiche jedoch noch rechtliche Grundlagen. Der Bundesrat hat auch entschieden, dass ab dem 1. Oktober 2021 die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden. Zur Medienmitteilung.
Haltung der HfH Taskforce zur Zertifikats-Pflicht
Die Taskforce hat an ihrer Sitzung vom 27. August 2021 ausgiebig über die Einführung einer Zertifikats-Pflicht in der Lehre sowie bei Veranstaltungen diskutiert. Grundsätzlich spricht sich die Taskforce für eine Einführung einer Zertifikatspflicht aus. Der Auftrag der HfH ist es, sich für vulnerable Personen in der Gesellschaft einzusetzen. Dieser Verantwortung können wir gerecht werden, indem wir eine möglichst sichere Umgebung an der HfH schaffen.
Bevor die Taskforce jedoch eine definitive Entscheidung zu einer allfälligen Einführung einer Zertifikats-Pflicht fällen kann, wird die Position von swissuniversities abgewartet und es werden weitere Abklärungen getroffen. Eine Kommunikation erfolgt so bald als möglich.
Maskenpflicht in Innenräumen
- Maskentragepflicht auf allen Verkehrsflächen und Innenräumen der HfH bei Anwesenheit von mehr als einer Person.
- Mitarbeitende dürfen die Masken in den Büroräumlichkeiten abziehen, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern zu anderen Mitarbeitenden eingehalten werden kann.
- Auftretende Personen, namentlich Redner*innen, können während ihrer Rede (z.B. im Unterricht, bei Veranstaltungen) auf die Masken verzichten, sofern der Abstand eingehalten werden kann. Personen in Bildungseinrichtungen können, sofern das Tragen einer Gesichtsmaske den Unterricht wesentlich erschwert, die Maske abnehmen.
- Bei Kundenkontakt und am Schalter (Bibliothek, HSAdmin, DLC, IT-Services, Facility Management) gilt eine generelle Maskenpflicht.
Ausbildung / Weiterbildung
- 50% Kapazität, maximal 300 Studierende und 100 Mitarbeitende
- Die Lehre findet gemäss Planung in Präsenz und ortsunabhängig (digital) statt
- Die Unterlagen in der Lehre werden weiterhin online zugestellt, ausser es sind spezifische Schutz-massnahmen vorgesehen (z.B. Tragen von Handschuhen, Desinfektion der Materialien)
- Student*innen und Weiterbildungsteilnehmer*innen dürfen hochschulische Arbeiten an der HfH erledigen.
Mitarbeitende
- Es besteht weiterhin eine Homeoffice-Empfehlung. Die Vorgesetzten sind für die Organisation verantwortlich.
- Aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen an Hochschulen und damit möglichst viele Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden, bittet die Taskforce alle Mitarbeitenden, so oft wie möglich von zuhause aus zu arbeiten.
- Austausch- und Koordinationssitzungen finden weiterhin online statt, Kooperationssitzungen und Besprechungen für die Erarbeitung von Inhalten können vor Ort durchgeführt werden.
- Bei Veranstaltungen gemäss Eventkonzept (nur für Mitarbeitende) muss das Vorgehen weiterhin mit dem Eventmanagement abgesprochen werden. Für allen anderen Veranstaltungen (z.B. Apéros, Teamevents) muss frühzeitig mit der Taskforce Kontakt aufgenommen werden.
- Das interne Sportangebot wird weiterhin online durchgeführt.
- Die Auslage von Infomaterial (z.B. Zeitungen, Prospekte) ist möglich.
- Bis Ende Herbstsemester 2021/22 können Reisepesen weiterhin ab dem Wohnort bzw. dem Ort des Homeoffice abgerechnet werden.
Weitere Informationen zu den Schutzbestimmungen: Schutzkonzept
Stand: 25. Juni 2021 - Lockerung der Massnahmen: Aufhebung der Maskenpflicht im Sitzen sowie Homeoffice-Empfehlung
Die Fallzahlen und die Hospitalisierungen nehmen weiterhin deutlich ab. Bis Ende Juni wird zudem rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat der Bundesrat einen grossen Öffnungsschritt per Samstag, 26. Juni 2021 beschlossen. Zur Medienmitteilung.
Entscheide der Taskforce
Die Lockerungen haben auch Auswirkungen auf den Betrieb an der HfH. Ab Montag, 28. Juni 2021 gelten daher folgend neue Rahmenbedingungen:
- Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Für die Umsetzung sind die Vorgesetzten verantwortlich. Es gilt keine Verpflichtung für Präsenz. Es gilt die Selbstverantwortung bei einem Aufenthalt an der HfH.
- Die Taskforce empfiehlt, dass Austausch- und Koordinationssitzungen online stattfinden. Kooperationssitzungen oder Besprechungen für die Erarbeitung von Inhalten können unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen vor Ort stattfinden.
- Die Rahmenbedingungen betreffend Personenhöchstzahl in den Büroräumlichkeiten sowie in Sitzungszimmer werden aufgehoben. In Seminar- und Gruppenräumen gelten weiterhin die Angaben zur Personenhöchstzahl (nur für Mitarbeitende).
- Die Maskenpflicht wird für sitzende Tätigkeiten aufgehoben. Bei Tätigkeiten im Stehen oder in Bewegung gilt weiterhin eine Maskenpflicht – und zwar unabhängig davon, ob der Abstand eingehalten werden kann.
- Die Schalter der Bibliothek, der Hochschuladministration, des DLC und DiZ sind zu den normalen Öffnungszeiten zugänglich.
- Die Konsumation von Speisen und Getränken ist weiterhin nur sitzend erlaubt.
- Die Präsenzveranstaltungen finden weiterhin gemäss Übersicht (nur für Mitarbeitende) statt.
- Bei Aufenthalt an der HfH sind die im Schutzkonzept erwähnten Rahmenbedingungen strikt einzuhalten.
Stand: 28. Mai 2021 -Trotz Lockerungen durch den Bundesrat: Die HfH nimmt noch keine Änderung vor
Die epidemiologische Lage entspannt sich weiter, die Fallzahlen sinken. Zudem haben bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen. Aufgrund dessen hat am Mittwoch, 26. Mai 2021 der Bundesrat den nächsten Öffnungsschritt vorgestellt, welcher per Montag, 31. Mai 2021 in Kraft tritt. Unter anderem wurden auch neue Regelungen im Bereich Homeoffice und Präsenzunterricht vorgestellt. Zur Medienmitteilung.
Entscheid der Taskforce
Die Taskforce der HfH hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 verschiedene Szenarien angeschaut und diskutiert. Da an der HfH die Vorlesungszeit bald beendet ist und wir in die Prüfungsphase kommen, werden die aktuellen Handhabungen beibehalten. Die Präsenzveranstaltungen finden gemäss Übersicht (nur für Mitarbeitende) bzw. den Informationen der Studiengangsleitenden statt.
Die Homeoffice-Pflicht bleibt weiterhin bestehen, auch für diejenigen, welche bereits vollständig geimpft sind oder als genesen gelten. Ein Konzept für das repetitive Testen, welches zu Lockerungen führen wird, ist in Erarbeitung. Das Testkonzept muss durch die kantonale Behörde genehmigt werden und tritt voraussichtlich frühestens per Ende August 2021 in Kraft.
Allgemeine Massnahmen
Bei Aufenthalt an der HfH gelten wie bisher die im Schutzkonzept erwähnten Rahmenbedingungen. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin, auch für geimpfte und genesene Personen – und zwar unabhängig davon, ob der Abstand eingehalten werden kann.
Ausblick Herbstsemester 2021
Das Herbstsemester 2021 wird analog dem Herbstsemester 2020 geplant unter Berücksichtigung reduzierter Raumkapazitäten, gemäss den Massnahmen des Bundes und eines allfälligen Testkonzepts der HfH.
Eine nächste Überprüfung der geltenden Rahmenbedingungen an der HfH erfolgt nach dem Bundesratsentscheid vom Mittwoch, 23. Juni 2021 sowie per Ende Sommerferien (Freitag, 27. August 2021).
Stand: 27. April 2021 - Entscheid des Bundesrates zum Unterricht an Hochschulen
Der Bundesrat hat am 14. April entschieden, dass Präsenzunterricht im Bildungsbereich ab Montag, den 19. April wieder möglich ist. Es gilt eine Kapazitätsbegrenzung auf 1/3 der Räumlichkeit und eine Beschränkung von 50 Personen. Ebenso gilt eine Maskenpflicht und der erforderliche Abstand muss eingehalten werden. Zur Medienmitteilung
Die Taskforce der HfH und die Studiengangsleitenden haben an ihren Sitzungen vom Freitag, den 16. und 23. April die Möglichkeiten sorgfältig geprüft und diskutiert. In der Entscheidungsfindung wurde dabei auch die aktuelle epidemiologische Lage und die Raumkapazitäten an der HfH aufgrund der angepassten Vorgaben berücksichtigt. Bei Aufenthalt an der HfH gelten wie bisher folgende Rahmenbedingungen (Generelle Schutzkaskade):
- Zutritt nur für Personen ohne Symptome
- Befolgung der Verhaltens- und Hygieneregeln
- Einhaltung / Gewährleistung der Distanzregel von 1.5 Metern
- Maskentragepflicht auf allen Verkehrsflächen und Innenräumen der HfH bei Anwesenheit von mehr als einer Person – und zwar unabhängig davon, ob der Abstand eingehalten werden kann.
Ausbildung
- Alle Lehrveranstaltungen finden bis auf Weiteres ortsunabhängig und digital statt. Der Abschluss des Semesters wird sichergestellt.
- Aufgrund der instabilen epidemiologischen Lage möchte die HfH kurzfristige Wechsel zwischen Präsenz und Online möglichst vermeiden.
- Der Entscheid über einen allfälligen Präsenzunterricht wird durch die Taskforce frühzeitig kommuniziert unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage, den weiteren Entscheidungen des Bundesrates und den Raumkapazitäten.
- Prüfungen können wie bisher, mit Genehmigung der Taskforce, im Anschluss an die Präsenzphase der Module, in Präsenz unter strikter Einhaltung der Rahmenbedingungen und geltenden Schutzmassnahmen durchgeführt werden (z.B. Präsentationen Masterarbeiten). Die Student*innen werden rechtzeitig über eine Teilnahme in Präsenz durch die Studiengangsleitung informiert.
- Informationen betreffend Sommerzwischensemester (KW23, 7.06.21 bis KW37, Fr, 17.09.21) folgen bis spätestens Ende Mai 2021.
- Die Student*innen wenden sich bei Fragen zu den ortsunabhängigen Lernangeboten an die Modulleitenden bzw. Lehrenden in den Modulen. Die Studiengangsleitenden stehen den Student*innen für übergreifende Fragen zur Verfügung.
- Student*innen dürfen hochschulische Arbeiten an der HfH erledigen. Voraussetzung ist, dass die Schutzmassnahmen eingehalten werden können.
- Das DiZ ist bis auf Weiteres nur auf Voranmeldung geöffnet.
Weiterbildung
- Die Durchführung von Weiterbildungen (durch die Taskforce bewilligte Kurse) in Präsenz ist möglich unter strikter Einhaltung der Rahmenbedingungen und geltenden Schutzmassnahmen. Die Weiterbildungsteilnehmer*innen werden rechtzeitig über eine Teilnahme in Präsenz durch das Zentrum für Weiterbildung informiert. Die geltenden Schutzmassnahmen werden den Kursleitenden und den Teilnehmenden im Voraus durch das Zentrum für Weiterbildungen kommuniziert.
- Über die Durchführung oder Verschiebung eines Weiterbildungsangebots informiert die HfH-Website und das Zentrum für Weiterbildung. Bei Rückfragen steht das Zentrum für Weiterbildung (weiterbildung [at] hfh.ch) gerne zur Verfügung.
- Weiterbildungsteilnehmer*innen dürfen hochschulische Arbeiten an der HfH erledigen. Voraussetzung ist, dass die Schutzmassnahmen eingehalten werden können.
Stand: 17. Februar 2021: Die HfH startet mit ortsunabhängigem und digitalem Unterricht in das Frühlingssemester 2021.
Lockern sich die Vorgaben des Bundes und der Behörden, so werden die Möglichkeiten für den Präsenzunterricht überprüft und unter den zu diesem Zeitpunkt geltenden Schutzmassnahmen angepasst.
Das HfH Gebäude bleibt für die Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden zugänglich.
Für die Information einzelner Anlässe sind die Studiengangsleitenden Ansprechperson.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemein
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Fragen zu den Massnahmen, zum Schutzkonzept, den Veranstaltungen in Präsenz, den Raumkapazitäten etc. beantwortet die Taskforce unter der Mailadresse taskforce [at] hfh.chtarget=«_blank»
Welche Services sind geöffnet?
Die Bibliothek, das DiZ, das DLC und die Hochschuladministration sind unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen geöffnet. Genauere Informationen zu Öffnungszeiten und Rahmenbedingungen sind auf der Website ersichtlich.
Auf den Tresen sind Plexiglasscheiben angebracht. Eine Plexiglasscheibe ersetzt das Tragen einer Maske nicht. Bitte beachten Sie zudem die Bodenmarkierungen.
Schutzmassnahmen
Wo finde ich aktuelle Informationen zur Lage in der Schweiz?
Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Seiten des Bundes und des Kantons Zürich.
Wo finde ich die aktuell geltenden Rahmenbedingungen der HfH?
Die aktuell geltenden Rahmenbedingungen sind im Schutzkonzept ersichtlich. Folgende Regelungen gelten unter anderem:
- Zutritt nur für Personen ohne Symptome
- Befolgung der Verhaltens- und Hygieneregeln
- Einhaltung / Gewährleistung der Distanzregel von 1.5 Metern
- Maskentragepflicht auf allen Verkehrsflächen und Innenräumen der HfH – und zwar unabhängig davon, ob der Abstand eingehalten werden kann
- An Weiterbildungen und Veranstaltungen gilt eine Zertifikatspflicht 3G+
Weitere Grundregeln:
- Die Arbeit im Homeoffice wird dringend empfohlen. Die Vorgesetzten sind für die Organisation verantwortlich.
- Austausch- und Koordinationssitzungen finden online statt. Kooperationssitzungen und Besprechungen für die Erarbeitung von Inhalten können vor Ort durchgeführt werden.
- Die Lehre findet gemäss Planung in Präsenz oder ortsunabhängig (digital) statt.
- In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Seminarräumen mindestens nach jeder Unterrichtseinheit.
- Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
- Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur sitzend erlaubt. Eine Durchmischung von Teams und Gruppen ist zu vermeiden.
- Bei Veranstaltungen muss frühzeitig mit dem eventmanagement [at] hfh.ch (Eventmanagement) oder der Taskforce Kontakt aufgenommen werden.
- Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause bzw. gehen unverzüglich nach Hause und halten sich an die Vorgaben der Behörden. Bitte melden Sie sich entsprechend bei der Taskforce ab.
- Es liegt in der Eigenverantwortung aller Angehörigen, die Schutzmassnahmen konsequent umzusetzen.
An was orientiert sich das Schutzkonzept?
Das Schutzkonzept orientiert sich an den Entscheiden des Bundesrats, den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG), den COVID-19-Leitlinien von swissuniversities sowie an den weiteren Vorgaben des Bundes und des Kantons Zürich.
Was ist das Ziel der Schutzmassnahmen?
Das Ziel der Schutzmassnahmen ist es, alle Anwesenden der HfH so gut als möglich vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen, schwere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern und die Gesundheitssysteme zu entlasten.
Für wen gilt das Schutzkonzept?
Das Schutzkonzept gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden, Studierenden, Weiterbildungsteilnehmenden sowie für externe Gäste. Die HfH stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass die Vorgaben von Bund und Kanton eingehalten werden. Sowohl Mitarbeitende als auch Führungspersonen sind verantwortlich, dass die definierten Massnahmen konsequent umgesetzt werden.
Welche Rahmenbedingungen gelten bezüglich der Zertifikatspflicht an der HfH?
An Weiterbildungen (an jedem einzelnen Kurstag) und Veranstaltungen gilt eine Zertifikatspflicht 3G+ (geimpft, genesen, getestet und mit Maske). Die HfH verzichtet auf eine allgemeine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende sowie im regulären Studienbetrieb (BA- und Masterstufe). Der Betrieb der HfH-Bibliothek untersteht den Massnahmen der Gesamthochschule und ist nur für Mitarbeitende und Studierende zugänglich.
Bei dezentralen Studiengruppen gilt die Regelung der jeweiligen Hochschule vor Ort.
Wie erfolgt die Überprüfung des COVID-Zertifikats bei Veranstaltungen und in der Weiterbildung?
Die Überprüfung des COVID-Zertifikats erfolgt beim Eingang zur Veranstaltung. Das Vorweisen eines Ausweises oder der Campus Card ist zwingend. Der Datenschutz ist gewährleistet.
Die HfH akzeptiert das offizielle Covid-Zertifikat/Zertifikat Light des Bundes sowie das «EU Digital COVID Certificate».
Müssen auch Mitarbeitende und Referierende an Veranstaltungen ein COVID-Zertifikat vorweisen?
Für Mitarbeitende als Teilnehmende an einer Veranstaltung gilt ebenfalls Zertifikatspflicht 3G+ (geimpft, genesen, getestet und mit Maske).
Die Mitarbeitenden des Organisationskomitees (Arbeitnehmende und Referierende HfH intern sowie extern) sind von der Zertifikatspflicht ausgeschlossen und halten sich konsequent an das Schutzkonzept. Bei Vorweisen eines Zertifikats können sie von den Schutzmassnahmen befreit werden.
Welche Schutzmassnahmen können aufgrund der Zertifikatspflicht bei Weiterbildungen und Veranstaltungen aufgehoben werden?
Die Konsumation ist aufgrund der Zertifikatspflicht in den für die Veranstaltung reservierten Zonen sitzend und stehend möglich.
Die Maskenpflicht in Innenräumen und auf den Verkehrsflächen, die Distanzregel sowie die Befolgung der Hygienemassnahmen sind trotz Zertifikatspflicht einzuhalten.
Werden die Veranstaltungen bzw. Weiterbildungen aufgrund der Zertifikatspflicht in hybrid angeboten?
Weiterbildungen finden gemäss Planung in Präsenz oder ortsunabhängig (digital) statt.
Besteht an der HfH die Möglichkeit, einen COVID-Test für das Zertifikat zu machen?
An der HfH besteht keine Möglichkeit, sich testen zu lassen. Die Organisation einen Testtermins erfolgt durch die Person selbst.
Ich bin weder geimpft noch genesen. Wer übernimmt die Testkosten per 10. Oktober 2021?
Die Testkosten müssen die Teilnehmenden der Weiterbildung bzw. der Verantstaltung selbst bezahlen. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, haben weiterhin Anspruch auf bezahlte Tests seitens des Bundes.
Ich nehme bei meinem Arbeitgeber an repetitiven Tests teil. Reicht Ihnen eine Bestätigung meines Arbeitsgebers über ein negatives Testergebnis?
Sofern im Rahmen des repetitiven Testens in Ihrem Betrieb ein Zertifikat, d.h. ein QR-Code, generiert wird, akzeptiert die HfH dieses Testergebnis. Falls kein Zertifikat im Rahmen des repetitiven Testens generiert wird, sind Sie verpflichtet, einen Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test durchzuführen, um ein offizielles und fälschungssicheres Zertifikat vorweisen zu können.
Ich bin eine Weiterbildungsteilnehmende, welche an einem Kurs der Ausbildung teilnimmt. Wie gelten hier die Regelungen zur Zertifikatspflicht?
Für Sie als Weiterbildungsteilnehmende, in einem Kurs der Ausbildung, gelten die Regelungen der Ausbildung. Das heisst, es besteht Maskenpflicht und keine Zertifikatspflicht, für die ausschliessliche Teilnahme an den Modulen in der Ausbildung.
Welche Rahmenbedingungen gelten bezüglich dem Tragen von Schutzmasken?
Maskentragepflicht auf allen Verkehrsflächen und Innenräumen der HfH bei Anwesenheit von mehr als einer Person. Bei Kundenkontakt und am Schalter (Bibliothek, HSAdmin, DLC, IT-Services, Facility Management) gilt eine generelle Maskenpflicht.
In den Büroräumlichkeiten gilt bei mehr als einer Person eine Maskenpflicht (unabhängig von der Distanzregel oder einer sitzenden Tätigkeit). Bei Sitzungen gilt ausser für die Rednerin/Redner eine Maskenpflicht. Auftretende Personen, namentlich Rednerin/Redner, können während ihrer Rede auf die Masken verzichten, sofern der Abstand eingehalten werden kann. Personen in Bildungseinrichtungen können, sofern das Tragen einer Gesichtsmaske den Unterricht wesentlich erschwert, die Maske abnehmen. Bei Gruppenarbeiten gilt jedoch eine Maskenpflicht..
Bei Veranstaltungen/Weiterbildungen mit Zertifikatspflicht 3G+ gilt in den Innenräumen der Veranstaltung sowie auf den Verkehrsflächen eine Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob die Distanzregel eingehalten werden kann.
Schutzmasken müssen selbst mitgebracht werden.
Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?
Kinder unter zwölf Jahren sind gemäss BAG von der Maskenpflicht befreit. Ab dem 12. Lebensjahr ist eine Maske zu tragen.
Umgang im DiZ: siehe Schutzkonzept Didaktisches Zentrum HfH
Ich darf aus medizinischen Gründen keine Maske tragen. Was muss ich tun, damit ich von der Maskenpflicht an der HfH befreit bin?
Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist mit einem Arztzeugnis an taskforce [at] hfh.chtitle=«taskforce» möglich.
Personen mit einer Maskendispens müssen Gesichtsvisiere tragen und den Abstand einhalten. Die Visiere müssen selbst gekauft und mitgebracht werden. In Ausnahmefällen kann beim Facility Management (Raum 277) ein Gesichtsvisier als Ausleihe bezogen werden. Die Depotgebühr beträgt 20.00 CHF und ist in bar zu begleichen.
Was muss bezüglich der Handhygiene beachtet werden?
Eine gründliche und regelmässige Handhygiene ist wichtig. Das Desinfizieren der Hände ist für alle Anwesenden Pflicht. Das Händeschütteln ist zu vermeiden.
Eine Anleitung zum richtigen Händewaschen ist in den Toiletten-Anlagen aufgehängt. Es ist sichergestellt, dass Seife, Papiertücher sowie auch Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden sind.
Erkrankung / Quarantäne / Isolation
Welche Symptome treten bei einer Coronavirus-Erkrankung auf?
Die Symptome bei einer Coronavirus-Erkrankung bzw. einer Mutation des Coronavirus sind vielfältig. Informieren Sie sich dazu bitte auf der BAG-Website.
Ich hatte Kontakt mit einer erkrankten Person. Was muss ich tun?
Bestand ein enger Kontakt mit einer COVID-19 positiv getesteten Person, so bleiben Sie zu Hause und begeben sich in Quarantäne. In bestimmten Situationen, z.B. wenn Sie vollständig mit einem mRNA-Impfstoff geimpft sind oder genesen sind, können die kantonalen Behörden entscheiden, keine Quarantäne anzuordnen. Beachten Sie bitte hierzu die Bestimmungen des Bundes. Sie gehen gemäss den Empfehlungen des BAG vor und befolgen die Vorgaben der zuständigen kantonalen Behörden.
Enger Kontakt heisst, dass Sie sich während mehr als 15 Minuten ohne angemessenen Schutz in unmittelbarer Nähe (Distanz von weniger als 1.5 Metern) aufgehalten haben.
Meldung an folgende Stellen:
- Mitarbeitende: Vorgesetzte Person und die Taskforce taskforce [at] hfh.chtarget=«_blank»
- Studierende und weitere Angehörige der HfH: Information an die Taskforce taskforce [at] hfh.ch
Was tun, wenn ich krank bin?
Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause bzw. gehen mit Schutzmaske unverzüglich nach Hause und begeben sich in Selbstisolation. Sie gehen gemäss den Empfehlungen des BAG vor und befolgen die Vorgaben der zuständigen kantonalen Behörden.
Bei einem positiven Testresultat werden folgende Benachrichtigungen vorgenommen:
- Mitarbeitende: Vorgesetzte Person und Taskforce taskforce [at] hfh.chtarget=«_blank»
- Studierende und weitere Angehörige der HfH: Information an die Taskforce taskforce [at] hfh.ch
Was bedeutet Quarantäne?
Quarantäne bedeutet einen ununterbrochenen 10-tägigen Aufenthalt an einem geeigneten Ort (meist die Wohnung / das Haus der betreffenden Person). Nähere Informationen sind auf der BAG-Seite aufgeführt.
Sie können diese Dauer verkürzen, indem Sie sich frühestens am 7. Tag der Quarantäne testen lassen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2). Bei einem negativen Ergebnis kann die Quarantäne aufgehoben werden. Sie sind jedoch verpflichtet, bis zum effektiven Ablauf der Quarantäne, d.h. bis zum 10. Tag, ausserhalb Ihrer Wohnstätte eine Maske zu tragen und einen Abstand von 1.5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausserdem muss das negative Ergebnis den zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet werden. Bitte beachten Sie die spezifischen Anweisungen Ihres Kantons. Fällt der Test positiv aus, gelten die Anweisungen zur Isolation.
In bestimmten Situationen, z.B. wenn Sie vollständig mit einem mRNA-Impfstoff geimpft sind oder genesen sind, können die kantonalen Behörden entscheiden, keine Quarantäne anzuordnen, wenn Sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Beachten Sie bitte hierzu die Bestimmungen des Bundes.
Was bedeutet Isolation?
Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden, müssen in Isolation.
Die Dauer der Isolation ist abhängig vom Testergebnis:
- Sie haben sich testen lassen und das Ergebnis war positiv: In der Regel wird die Isolation zu Hause 48 Stunden nach Abklingen der Symptome beendet, sofern seit Symptombeginn mindestens 10 Tage verstrichen sind.
- Sie haben sich testen lassen und das Ergebnis war negativ: Beenden Sie die Isolation 24 Stunden nach Abklingen der Symptome.
- Sie haben sich nicht testen lassen: Beenden Sie die Isolation 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, sofern seit Symptombeginn mindestens 10 Tage verstrichen sind.
- Sie hatten zum Testzeitpunkt keine Symptome: Beenden Sie die Isolation 10 Tage nach dem Test.
Bitte beachten Sie auch die Vorgaben der Behörden.
Werden Angaben zu der Anzahl an Krankheits- bzw. Quarantänefällen an der HfH veröffentlicht?
Die HfH nennt bei Krankheits- bzw. Quarantänefällen gegenüber Mitarbeitenden und Studierenden keine Namen. Die im Rahmen des Contact-Tracings erfassten Informationen werden jedoch gemäss kantonaler Vorgaben an den kantonsärztlichen Dienst weitergeleitet.
Wie erfolgt das Contact Tracing an der HfH?
Die HfH empfiehlt allen Anwesenden die Nutzung der SwissCovid-App.
Kann die Distanzregel nicht eingehalten werden, müssen Kontaktdaten erhoben. Studierende und Weiterbildungsteilnehmende sind im System hinterlegt. Die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besucher der Bibliothek, des DiZ und TLP werden in jedem Fall erfasst. Nach 14 Tagen werden die Daten vernichtet.
Alle Mitarbeitenden halten ihre Tätigkeiten insofern fest, dass sie im Fall einer Erkrankung die Kontakte mit anderen Personen rekonstruieren können. Hierzu gehört auch das Contact Tracing bei Sitzungen (z.B. via Outlook-Einladung).
Die HfH ist verpflichtet, Kontaktdaten von HfH-Angehörigen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen auf Anfrage den kantonalen Behörden auszuhändigen.
Besonders gefährdete Personengruppen
Ich gehöre laut BAG zur besonders gefährdeten Personengruppe. Was muss ich beachten?
Mitarbeitende, die zum Kreis der besonders gefährdeten Personen zählen, halten sich an die Schutzmassnahmen des BAG und arbeiten, wenn immer möglich, von zu Hause. Es gilt keine Verpflichtung für Präsenz. Es gilt die Selbstverantwortung bei einem Aufenthalt an der HfH.
Bei Personen mit Kundenkontakt wird das weitere Vorgehen direkt mit der vorgesetzten Person besprochen.
Weitere Angehörige der HfH, die zum Kreis der besonders gefährdeten Personen zählen, halten sich an die Schutzmassnahmen des BAG.Es gilt die Selbstverantwortung bei einem Aufenthalt an der HfH.
Zur Unterstützung und bei Fragen (z.B. Nachteilsausgleich) bitten wir Sie, mit der Studien- und Studierendenberatung oder der Studiengangsleitung Kontakt aufzunehmen.
Ich gehörte bis anhin den besonders gefährdeten Personen an, bin aber nun geimpft bzw. bin von einer Covid-19-Erkrankung genesen. Was gilt?
Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder eine bestätigte Coronavirus-Infektion hatten, gelten gemäss BAG nicht mehr als besonders gefährdete Personen.
Vollständig geimpft bedeutet:
- Sie haben zwei Impfdosen erhalten und seit der zweiten Impfung sind 14 Tage vergangen.
- Sie hatten bereits eine bestätigte Coronavirus-Infektion (PCR oder Antigen-Schnelltest) und haben danach eine Impfdosis erhalten. Seit der Impfung sind 14 Tage vergangen.
Diese Regelung gilt vorerst für 6 Monate nach einer Covid-19-Impfung oder nach Aufhebung der Isolation. Dieser Zeitraum basiert auf aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Daten und wird regelmässig angepasst.
Mitarbeitende
Muss ich weiterhin im Homeoffice arbeiten?
Die Arbeit im Homeoffice wird dringend empfohlen. Insbesondere ist an folgenden Tagen Homeoffice zu leisten: Link (nur für Mitarbeitende). Die Vorgesetzten sind für die Organisation verantwortlich.
Austausch- und Koordinationssitzungen finden online statt. Kooperationssitzungen und Besprechungen für die Erarbeitung von Inhalten können vor Ort durchgeführt werden.
Alle Mitarbeitenden halten ihre Tätigkeiten insofern fest, dass sie im Fall einer Erkrankung die Kontakte mit anderen Personen rekonstruieren können. Hierzu gehört auch das Contact Tracing bei Sitzungen (z.B. via Outlook-Einladung).
Können Sitzungen durchgeführt werden?
Austausch- und Koordinationssitzungen finden online statt. Kooperationssitzungen und Besprechungen für die Erarbeitung von Inhalten können vor Ort durchgeführt werden.
Alle Mitarbeitenden halten ihre Tätigkeiten insofern fest, dass sie im Fall einer Erkrankung die Kontakte mit anderen Personen rekonstruieren können. Hierzu gehört auch das Contact Tracing bei Sitzungen (z.B. via Outlook-Einladung).
Was ist bezüglich den Pausen zu beachten?
Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur sitzend erlaubt. Eine Durchmischung von Teams und Gruppen ist zu vermeiden.
Personen dürfen kein Essen und keine Getränke austauschen.
Den Mitarbeitenden wird die Verlegung von Pausen auf Randzeiten empfohlen (z.B. nach 13:15 Uhr).
Findet das Sportangebot / Massageangebot für Mitarbeitende statt?
HfH-interne Sportangebote werden ortsunabhängig angeboten oder eingestellt. Die Massagen wurden bis auf Weiteres eingestellt.
Welche Verantwortung trage ich als vorgesetzte Person?
Regelmässige Information der Mitarbeitenden über das Schutzkonzept sowie deren Aktualisierungen.
Mein Impftermin fällt in die Arbeitszeit. Kann ich diesen als Absenz buchen?
Die HfH unterstützt die Impfkampagne des Bundes. Deshalb können Impftermine auch während der Arbeitszeit wahrgenommen werden, sofern diese nicht in die arbeitsfreie Zeit gelegt werden können. Gemäss Ausführungsbestimmungen Art. 48 kann die dazu notwendige Zeit gebucht werden.
Bei der Buchung sollte eine kleine Notiz vermerkt werden. Bitte beachtet, dass auch das WP die Absenz erfassen soll.
Werden Reisespesen ab dem Wohnort verrechnet?
Bis Ende Herbstsemester 2021/22 können Reisepesen ab dem Wohnort bzw. dem Ort des Homeoffice abgerechnet werden.
Aufgrund des Coronavirus kann ich meine geplante Ferienreise nicht antreten. Habe ich Anspruch darauf, dass ich meine geplanten Ferien zu einem anderen Zeitpunkt beziehen kann?
Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Er nimmt dabei auf die Wünsche der Mitarbeitenden Rücksicht, soweit dies mit den betrieblichen Bedürfnissen vereinbar ist. Um den Mitarbeitenden eine vernünftige Vorbereitung ihrer Ferien zu erlauben, ist es angebracht, deren Zeitpunkt frühzeitig (einige Monate im Voraus) zu vereinbaren. Mitarbeitende haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, bereits geplante und bewilligte Ferien verschieben zu können.
Die kantonale Behörde hat Quarantäne angeordnet und ich kann nicht zur Arbeit kommen. Habe ich Anspruch auf Lohn?
Ja. Mitarbeitende, die aufgrund einer behördlichen Anordnung in Quarantäne müssen und kein Homeoffice leisten können, haben für maximal 7 Tage Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Am 7. Tag der Quarantäne ist ein Schnelltest zur Verkürzung der Quarantäne vorzunehmen. Ist das Resultat negativ, kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde die Quarantäne frühzeitig beendet werden. Ist das Resultat positiv, wird Isolation angeordnet.
Ich weise Krankheitssymptome auf, die auf das Coronavirus hindeuten. Ich bleibe im Sinne der behördlichen Empfehlungen zu Hause. Habe ich Anspruch auf Lohn?
Es besteht Anspruch auf Lohnzahlung nach den Bestimmungen zum Krankheitsfall. Soweit keine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und die Mitarbeitenden arbeitsfähig sind, ist ortsunabhängiges Arbeiten zu prüfen.
Ich bin am Coronavirus erkrankt. Erhalte ich weiterhin Lohn?
Ja, es gelten die üblichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich bin in meinen Ferien am Coronavirus erkrankt. Kann ich die Ferientage nachholen?
Ja, denn Krankheitstage während den Ferien, die mit einem ärztlichen Zeugnis belegt sind, werden nicht als Ferien angerechnet.
Ausbildung / Weiterbildung
Von wem erhalten die Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden Informationen, wenn sich die Situation wieder ändert?
- Studierende: Die Studierenden wenden sich bei Fragen zu den Lernangeboten an die Modulleitenden bzw. Lehrenden in den Modulen. Die Studiengangleitenden und die Taskforce stehen den Studierenden für übergreifende Fragen zur Verfügung.
- Weiterbildungsteilnehmende: Die Information erfolgt via Website und/oder das Zentrum für Weiterbildung. Bei Rückfragen steht das Zentrum für Weiterbildung (weiterbildung [at] hfh.ch) gerne zur Verfügung.
Welche Rahmenbedingungen gelten spezifisch für die Ausbildung?
- Die Lehre findet gemäss Planung in Präsenz oder ortsunabhängig (digital) statt.
- Die Studierenden wenden sich bei Fragen zu den Lernangeboten an die Modulleitenden bzw. Lehrenden in den Modulen. Die Studiengangleitenden und die Taskforce stehen den Studierenden für übergreifende Fragen zur Verfügung.
- Studierende dürfen hochschulische Arbeiten an der HfH erledigen.
Wie können Studierende trotz Quarantäne am Unterricht teilnehmen?
Bitte wenden Sie sich an folgende Stellen:
Die Studierende wenden sich bei Fragen zu den Lernangeboten an die Modulleitenden bzw. Lehrenden in den Modulen. Die Studiengangleitenden stehen den Studierenden für übergreifende Fragen zur Verfügung.
Zur Unterstützung und bei Fragen (z.B. Nachteilsausgleich) bitten wir Sie, mit der Studien- und Studierendenberatung oder der Studiengangsleitung Kontakt aufzunehmen.
Welche Rahmenbedingungen gelten spezifisch für die Weiterbildung?
- Weiterbildungen finden gemäss Planung in Präsenz oder ortsunabhängig (digital) statt.
- An Weiterbildungen gilt eine Zertifikatspflicht 3G+.
- Weiterbildungsteilnehmende werden via Website oder über das Zentrum für Weiterbildung über die Durchführung und Rahmenbedingungen eines Weiterbildungsangebots informiert.
- Bei Rückfragen steht das Zentrum für Weiterbildung (weiterbildung [at] hfh.ch) gerne zur Verfügung.
- Weiterbildungsteilnehmende dürfen hochschulische Arbeiten an der HfH erledigen.
Gibt es Rückerstattungen für Weiterbildungsteilnehmende, die am Coronavirus erkrankt sind bzw. in Quarantäne sind und die Weiterbildungsangebote verpassen?
Es gelten die Teilnahmebedingungen, sofern nichts anderes angegeben.
Wie erfolgt die Handhabung mit Praktika, Unterrichtsbesuchen und berufspraktischen Prüfungen an Schulen?
Praktika, Unterrichtsbesuche, Praxisbesuche und berufspraktische Prüfungen an Schulen können unter Einhaltung der Schutzkonzepte vor Ort stattfinden.
In begründeten Fällen kann auf eine Online-Durchführung gewechselt werden. Diese ist bei der Studiengangsleitung zu beantragen.
Wie erfolgt die Handhabung mit Abrufkursen?
Eine Online-Durchführung ist zu prüfen. Falls die Durchführung vor Ort stattfindet, muss das Schutzkonzept der entsprechenden Schule eingehalten werden. Bei der Anreise empfehlen wir die Anfahrt mit dem Auto oder die Vermeidung von Stosszeiten.
Wie erfolgt die Handhabung mit Dienstleistungs-Aufträgen?
Die Durchführung von Dienstleistungs-Aufträgen vor Ort beim Auftraggeber ist möglich. Es müssen jedoch die Schutzkonzepte der jeweiligen Schule bzw. des Auftraggebers und die Vorgaben des BAG eingehalten werden können. Online-Durchführungsmöglichkeiten für Beratungen, Sitzung, Arbeitsgruppenmeetings u.a.m. sind zu prüfen und nach Möglichkeit als Variante zu wählen.
Können Unterlagen für die Lehre in Papier zur Verfügung gestellt werden?
Allfällige Unterlagen für die Lehre müssen elektronisch zugestellt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn das Material desinfiziert werden kann und/oder zusätzliche Schutzmassnahmen umgesetzt werden (z.B. das Tragen von Handschuhen).
Dürfen hochschulische Arbeiten an der HfH erledigt werden?
Hochschulische Arbeiten dürfen an der HfH erledigt werden.
Veranstaltungen
Wie geht die HfH mit Veranstaltungen um?
An Weiterbildungen und Veranstaltungen gilt eine Zertifikatspflicht 3G+ (geimpft, genesen, getestet und mit Maske).
Bei Veranstaltungen gemäss Eventkonzept muss das Vorgehen mit eventmanagement [at] hfh.ch (dem Eventmanagement) abgesprochen werden. Für allen anderen Veranstaltungen (z.B. Teamevents) muss frühzeitig mit der Taskforce Kontakt aufgenommen werden.
Unter Einhaltung der Zertifikatspflicht und den Hygienemassnahmen können Apéros ohne Genehmigung durch die Taskforce durchgeführt werden. Allerdings muss durch die Veranstalter vor der Planung mit der Raumplanung Kontakt aufgenommen werden. Es dürfen sich gleichzeitig maximal 400 Personen (300 Studierende, 100 Mitarbeitende) an der HfH aufhalten. Apéros sollten zu Randzeiten stattfinden.
Die Taskforce setzt darauf, dass die Kontrolle des Zertifikats pflichtbewusst und mit Sorgfalt durch die Veranstalter erfolgt!
Über die Durchführung oder Verschiebung von Veranstaltungen informiert die Website.
Ich plane eine Veranstaltung. An wen muss ich mich wenden?
Bei Veranstaltungen gemäss Eventkonzept muss das Vorgehen mit eventmanagement [at] hfh.ch (dem Eventmanagement) abgesprochen werden.
Für alle anderen Veranstaltungen (z.B. Teamevents) muss frühzeitig mit der Taskforce Kontakt aufgenommen werden.
Raum / Reinigung
Wie viele Personen dürfen sich im Raum aufhalten?
Es gilt eine 50%-Kapazität mit maximal 400 Personen (300 Studierende, 100 Mitarbeitende).
Die Möblierung der Seminar- und Gruppenräume ist der Personenhöchstzahl pro Raum angepasst. Raumveränderungen und Wechsel der Sitzplätze sind untersagt.
Räume 251 / 252: Die Räume wurden so bestuhlt, dass sie mit und ohne Distanz genutzt werden können.
Mit Distanz in der Ausbildung: Stühle werden mit Abstand besetzt. Markierte Stühle stellen sicher, dass die Distanz eingehalten werden kann.
Ohne Distanz und mit Zertifikatspflicht: Es können alle Stühle für Weiterbildung und andere Veranstaltungen genutzt werden.
Die Benutzung der Liftanlagen ist für maximal 2 Personen gestattet.
Was ist bezüglich der Reinigung von benutzten Gegenständen zu beachten?
Die Schulungsräume, die WC-Anlagen, der Aufenthaltsraum sowie die von mehreren Personen genutzten Gegenstände (z.B. Türgriffe, Lifttasten, Handläufe) und Geräte werden täglich durch das Reinigungspersonal gereinigt. Bei den Druckern, Kaffeemaschinen, Wasserspendern und anderen Gerätschaften, welche häufig benutzt werden, werden zur Reinigung Desinfektionssprays und Tücher zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsplätze in den Büroräumlichkeiten müssen durch die Mitarbeitenden regelmässig gereinigt werden. Insbesondere bei geteiltem Arbeitsplatz ist beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Tischplatte, das Telefon sowie Tastatur und Maus zu desinfizieren. Bei den Druckern und bei den Kaffeemaschinen stehen hierzu Desinfektionsmittel und Tücher bereit.
Bei einem positiven COVID-19 Testresultat wird der Arbeitsplatz des Mitarbeitenden durch das Facility Management gründlich desinfiziert.
Bei Studiengruppenwechsel werden Tische und Stühle durch das Reinigungspersonal desinfiziert. Bei einem Dozierendenwechsel wird der Tisch, Stuhl und Gerätschaften durch die Dozierende desinfiziert. Hierzu werden Desinfektionssprays und Tücher in den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Sämtliches gebrauchtes Material in den Bewegungsräumen ist durch die Dozierende zu desinfizieren. Hierzu werden Desinfektionssprays und Tücher in den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die Leerung der Abfalleimer erfolgt täglich (insbesondere bei Handwaschgelegenheiten). Abfallsäcke werden manuell nicht zusammengedrückt (Gefahr aufwirbeln von Viren).
In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Seminarräumen mindestens nach jeder Unterrichtseinheit. Sofern möglich, sollen Türen offen gelassen werden.
Das Reinigungspersonal trägt Handschuhe und Masken. Bei der Leerung der Abfalleimer sind diese zwingend zu tragen.
Ich habe Fragen zur Raumvermietung. An wen muss ich mich wenden?
An der HfH ist Lars Santschi, Leiter FM, für sämtliche Fragen rund um die Raumvermietung zuständig.
Reise
Was ist ein Risikogebiet?
Die Risikogebiete weisen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem COVID-19 auf und sind auf der BAG-Seite aufzufinden.
Was muss ich beachten, wenn ich in ein von der Schweiz als Gebiet mit hohem Infektionsrisiko definiertes Land / Gebiet reisen möchte?
Bitte beachten Sie die Angaben und Richtlinien des Bundes zur Einreise in die Schweiz.
Dokumente
- Schutzkonzept, Stand: 03. Dezember 2021