Zulassung

Bachelor Logopädie

Im Bachelorstudiengang Logopädie

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therapeutischeberufe [at] hfh.ch

Zulassungsbedingungen

Für die Zulassung zum Bachelorstudium Logopädie sind folgende Punkte massgebend:

Vorbildung. Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Bachelorstudium. Zur Studien- und Prüfungsordnung Logopädie (LOG)

Zulassungsverfahren «sur dossier». Individuelle Zugänge zu den Bachelorstudiengängen für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise sind möglich. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren «sur dossier» 

Erfahrungsnachweis. Bewerberinnen und Bewerber haben bis zum Studienbeginn einen abgeschlossenen Erfahrungsnachweis im Umfang von mind. 12 Wochen bzw. 60 Arbeitstagen zu erbringen. Zu den allgemeinen Richtlinien Erfahrungsnachweis (PDF)

Finanzierung Studienplatz. Voraussetzung ist der Wohnort in einem Träger- oder Vertragskanton (per Anmeldeschluss) und Steuerpflicht seit mind. 1 Jahr im betreffenden Kanton. Bitte konsultieren Sie zudem folgendes Merkblatt (PDF), ob Ihr Studium finanziert wird.

Sprachkenntnisse. Die Sprachkenntnisse sollten dem Niveau C2 des GER entsprechen.

Phoniatrisches Arztzeugnis. Das Phoniatrisches Arztzeugnis (PDF) inkl. ORL- und Stimmstatus darf zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht älter als 3 Monate sein und hat zu bestätigen, dass keine Beeinträchtigung in den Bereichen Gehör, Stimme, Sprech- und Redefähigkeit vorliegt.

Eignungsabklärung

Die Zulassung wird zudem von einer Eignungsabklärung abhängig gemacht.

    Termine. Die Eignungsabklärung findet jeweils zwischen Mitte Dezember und Anfang Februar statt und dauert einen halben Tag. 

    Ziel. Die Eignungsabklärung hat das Ziel, die Kooperations- und Sprachfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern zu beurteilen. Die Abklärung erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Gutachterinnen und Gutachtern. Es werden keine fachlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt und eine Vorbereitung ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf neue Aufgaben einlassen können.

    Kosten. Die Kosten für die Eignungsabklärung betragen CHF 200. Die bestandene Prüfung behält drei Jahre lang ihre Gültigkeit.

    Dokumente