Ausgleichsmassnahmen

Bachelor Logopädie

Im Bachelorstudiengang Logopädie

Kontakt

Jürgen Kohler Titel Prof. Dr.

Funktion

Senior Lecturer

Joanna Calleri

Funktion

Fachleiterin Hochschuladministration

Sie wollen als Logopäde bzw. Logopädin Ihren ausländischen Berufsabschluss in der Schweiz anerkennen lassen? Zunächst bietet es sich für interessierte Personen an, die «Ausführungsbestimmungen: Informationen zu den Ausgleichsmassnahmen (AGM) in Logopädie» (PDF) zu studieren, um einen Überblick zu bekommen.

Ausgleichsmassnahmen sollen Berufsleute mit pädagogisch-therapeutischen Berufen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, zur EDK-Anerkennung führen. An der HfH gibt es für diese Massnahme ein klares Ablaufschema (PDF).

Anmeldeformular. Das Anmeldeformular (PDF) ist zum Einstieg in die Ausgleichsmassnahmen der HfH auszufüllen. Dies macht allerdings erst dann Sinn, wenn Sie bei der zuständigen Behörde (EDK) einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben und im Entscheid der Behörde eine Ausgleichsmassnahme auferlegt bekommen haben.

In Fällen, in denen Ausbildungsinhalte ausgeglichen werden müssen, ist es notwendig, die Berufspraxis genauer zu erfassen, um das Dossier zu vervollständigen. Hierzu steht der EDK-Leitfaden zur Evaluation der logopädischen Berufspraxis (PDF) zur Verfügung.

Individuelle Planung. Wer nach der Dossierprüfung einen Vertrag mit der HfH abgeschlossen hat, kann mit Hilfe des Formulars Individuelle Planung der Ausgleichsmassnahmen in Logopädie (PDF) und der Modul- und Ausbildungsstruktur (PDF) einen persönlichen Plan erstellen.

Informationsveranstaltung. Um diese Planung abzusprechen und weitere wichtige Informationen zum organisatorischen Ablauf der Ausgleichsmassnahmen zu erhalten, ist es unabdingbar die allgemeine Informationsveranstaltung in KW 6 zu besuchen. Vorab können Sie schon Informationen zu den formalen Anforderungen der Massnahme einsehen, indem Sie die Richtlinien zu den Leistungsnachweisen (PDF) lesen.

Modulauswahl zusammenstellen. Mit dem Excel-Formular Definitive Planung der Ausgleichsmassnahmen stellen Sie nach der Informationsveranstaltung bis spätestens 15. März Ihre individuelle Modulauswahl zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt anschliessend bis spätestens 15. April.

Kosten. Kosten pro Kreditpunkt: CHF 450 plus Verwaltungsgebühr: CHF 400

Kontakt. Sie erreichen uns auch unter der E-Mailadresse ausgleichsmassnahmen [at] hfh.ch.

Dokumente